Verpackungsverordnung

 

Sendungen an Endverbraucher:


Als Versandmaterial werden der Umwelt zu Liebe ausschließlich

KOMPOSTIERBARE BIOLOGISCH ABBAUBARE

Biobiene®Biokunststoff-Versandverpackungen eingesetzt.

Dieses Verpackungsmaterial aus Biokunststoff ist gemäß §16 Verpackungsverordnung von der Rücknahmepflicht resultierend aus §6 und 7 Verpackungsverordnung bis einschließlich 31.12.2012 befreit.

Sie können dieses Versandmaterial einfach über den Kompost oder die Biotonne entsorgen.


WICHTIG: Bitte vermischen Sie diese Verpackungen NICHT mit herkömmlichen Plastikmüll , z.B. Artikeln die über den "gelben Sack /Tonne" entsorgt werden müssen.


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